Förderungen für Österreich

Mit der Investitionsförderung in die landwirtschaftliche Produktion 2023 bis 2027 fallen im Bereich "Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft" auch Pflanzenschutzgeräte und Geräte für die mechanische Beikrautregulierung. Das bedeutet, dass für folgende APV-Maschinen ab sofort ein Förderungsantrag eingebracht werden kann:

Es werden 20% des Nettokaufpreises gefördert. Die Mindestinvestitionssumme beträgt € 15.000,- netto und kann auch mit anderen förderfähigen Maßnahmen kombiniert werden! In der Förderperiode sind maximal € 100.000,- pro Betrieb für Maschinen und Geräte für die Außenwirtschaft förderbar.

Hinweis: Bei Kauf eines z. B. Untersaatstriegels ist nur der Striegel förderfähig, das aufgebaute Pneumatische Sägerät muss man abziehen.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Der Antragsteller muss Landwirt sein

  • Bei Gemeinschaftsmaschinen muss eine Nutzungsvereinbarung von mind. 5 Jahren abgeschlossen werden
  • Keine gewerbliche Nutzung
  • Der maximal anrechenbare Kaufpreis ist der Anschaffungswert lt. ÖKL-Richtwerttabelle
  • Die Maschinenkosten / Stunde dürfen das doppelte des ÖKL-Richtwertes nicht überschreiten
  • Die Maschinenkosten / Stunde dürfen die Hälfte des ÖKL-Richtwertes nicht unterschreiten
  • Die Antragsstellung muss erfolgen, bevor eine Leistung (Zahlung, Lieferung) erfolgt: d.h. die Maschine kann schon vor der Antragstellung bestellt werden!
  • Die Antragsstellung erfolgt über die digitale Förderplattform der AMA (Handy-Signatur erforderlich)

Weitere Hilfestellungen für Förderanträge und Förderinfos:

Details zu "Wer und Was wird gefördert" finden Sie hier: https://noe.lko.at/investitionsfoerderung

Handbuch - Digitale Förderplattform: https://www.ama.at


Förderungen für Deutschland

Mit Stand 15.02.2022 sind nun neben dem bereits bis zu 40 % förderbaren Variostriegel (VS) auch unsere Ackerstriegel (AS) Modelle auf der Positivliste "Investitionsprogramm Landwirtschaft" des BMEL.

Alle unsere AS-Modelle sind somit förderfähig: AS 600 M1AS 900 M1AS 1200 M1

Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) seit dem 11. Januar 2021 Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen an. Das Programm ist auf 4 Jahre befristet (bis 31. Dezember 2024). Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen und gewerbliche Maschinenringe.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Investitionen in umwelt- und ressourcenschonende Technik, beispielsweise

  • Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur exakten Wirtschaftsdünger- und Pflanzenschutzmittelausbringung und zur mechanischen Unkrautbekämpfung sowie
  • bauliche Anlagen zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern und
  • Anlagen zur Gülleseparation

gemäß Positivliste des BMEL. Die Positivliste wird regelmäßig erweitert.
Hinweis: Für die Förderfähigkeit ist immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuelle Positivliste ausschlaggebend.

Positivliste ansehen
APV S. 111

Offizielle Förderinformationen