Jetzt auch förderfähig in Österreich: VS, AS, RH
Mit der Investitionsförderung in die landwirtschaftliche Produktion 2023 bis 2027 fallen im Bereich "Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft" auch Pflanzenschutzgeräte und Geräte für die mechanische Beikrautregulierung. Das bedeutet, dass für folgende APV-Maschinen ab sofort ein Förderungsantrag eingebracht werden kann:
Holen Sie sich 20 % Förderung auf den Nettokaufpreis für
Es werden 20% des Nettokaufpreises gefördert. Die Mindestinvestitionssumme beträgt € 15.000,- netto und kann auch mit anderen förderfähigen Maßnahmen kombiniert werden! In der Förderperiode sind maximal € 100.000,- pro Betrieb für Maschinen und Geräte für die Außenwirtschaft förderbar.
Hinweis: Bei Kauf eines z. B. Untersaatstriegels ist nur der Striegel förderfähig, das aufgebaute Pneumatische Sägerät muss man abziehen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
Der Antragsteller muss Landwirt sein
- Bei Gemeinschaftsmaschinen muss eine Nutzungsvereinbarung von mind, 5 Jahren geschlossen werden
- Keine gewerbliche Nutzung
- Der maximal anrechenbare Kaufpreis ist der Anschaffungswert lt. ÖKL-Richtwerttabelle
- Die Maschinenkosten/h dürfen das doppelte des ÖKL-Richtwertes nicht überschreiten
- Die Maschinenkosten/h dürfen die Hälfte des ÖKL-Richtwertes nicht unterschreiten
- Die Antragsstellung muss erfolgen, bevor eine Leistung (Zahlung, Lieferung) erfolgt: d.h. die Maschine kann schon vor der Antragstellung bestellt werden!
- Die Antragsstellung erfolgt über die digitale Förderplattform der AMA (Handy-Signatur erforderlich)
Weitere Hilfestellungen für Förderanträge und Förderinfos:
Details zu "Wer und Was wird gefördert" finden Sie hier: https://noe.lko.at/investitionsfoerderung
Handbuch - Digitale Förderplattform: https://www.ama.at